Der Pkw - Führerschein Klasse B



Was darf ich fahren ?

PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 Kg (nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Fahrersitz) Hinter Ihrem Fahrzeug darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 Kg mitgeführt werden.

Ein Beispiel :

Sie haben einen PKW oder LKW mit einem Leergewicht von 1900 Kg, einer zulässigen Gesamtmasse von 2400 Kg und einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1000 Kg. Sie dürfen diese Fahrzeugkombination fahren, denn der Anhänger ist voll beladen nicht schwerer als Ihr Zugfahrzeug, und Sie kommen nicht über 3500 Kg.



Klasse BE - wer Anhänger fahren möchte !



Was darf ich fahren ?

PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 Kg (nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Fahrersitz) Hinter Ihrem Fahrzeug dürfen Sie nun Anhänger mitführen, die, wenn sie eine Bremse haben, auch schwerer als Ihr Fahrzeug sein können.

Ein Beispiel : Sie haben einen PKW oder LKW mit einem Leergeweicht von 1400 Kg, einer zulässigen Gesamtmasse von 1900 Kg und einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1500 Kg. Diese Fahrzeugkombination dürfen Sie nur mit BE fahren, denn die zulässige Gesamtsumme des Anhängers ist größer als das Leergeweicht des Fahrzeugs 1400 Kg. Würden Sie einen Anhänger fahren, der unter dem Leergewicht des Fahrzeugs liegt, jedoch in Kombiation, Fahrzeug + Anhänger, über 3500 Kg zulässige Gesamtmasse kommt, benötigen Sie ebenfalls den Führschein der Klasse BE.


Neue Führerscheinklasse: "B96" (Anhänger)

Seit dem 19.01.2013 ist die Führerscheinklasse "B96" in Kraft.
Für diejenigen, die hinter ihrem PKW (Klasse B) einen Anhänger führen wollen und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges bis 4250 kg beträgt, wird die Klasse "B96" eingeführt.
Anfragen hierzu können sie gerne in unseren Filialen stellen.